Wehner Consulting GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der Wehner Consulting GmbH im kaufmännischen Verkehr 


§1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wehner Consulting GmbH gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen aus Verträgen aller Art, insbesondere aus Dienst-, Werk- und Kaufverträgen.

2. Soweit die Wehner Consulting GmbH für Gewerbetreibende und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts Leistungen und/oder Lieferungen erbringt, erfolgen diese nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen.

3. Die Wirkung etwaiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers / Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon bedürfen zwingend der Schriftform.

4. Die Angebote & Inhalte auf dieser Seite richten sich ausschließlich nur an Gewerbetreibende & Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

§2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt in der Regel zustande, wenn ein Auftraggeber / Kunde entweder bei der Wehner Consulting GmbH auf sein vorausgegangenes Verlangen angerufen wird oder selbst bei der Wehner Consulting GmbH anruft und im Rahmen des Telefongespräches dem Auftraggeber / Kunden von der Wehner Consulting GmbH ein Angebot unterbreitet wird, welches dieser annimmt.

2. Zur Dokumentation können über Video-Telefonie Gespräche von der Wehner Consulting GmbH im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen aufgezeichnet werden, wenn der Auftraggeber / Kunde im Voraus hierzu sein Einverständnis erklärt hat.

3. Nach der Annahme eines Angebotes erhält der Auftraggeber / Kunde eine Rechnung per E-Mail verbunden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

§3 Vertragsinhalte

1. Vertragsinhalte sind in der Regel Beratungs-, Coaching- und / oder andere Leistungen, die die Wehner Consulting GmbH dem Auftraggeber / Kunden für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online-Marketing- Kampagnen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers angeboten hat und die vom Auftraggeber / Kunden angenommen wurden.

2. Wünscht der Kunde / Auftraggeber vom Angebot der Wehner Consulting GmbH abweichende Regelungen, so werden diese nur wirksam, wenn die Wehner Consulting GmbH dies schriftlich bestätigt hat. Ein Schweigen oder die Aufnahme einer Tätigkeit durch die Wehner Consulting GmbH gelten nicht als Zustimmung.

3. Vom Auftraggeber / Kunden vorgegebene Termine und Zielvorstellungen sind für die Wehner Consulting GmbH nur verbindlich, wenn diese von der Wehner Consulting GmbH schriftlich (per Post, Fax oder Mail) bestätigt wurden.

4. Wurde eine Lieferzeit verbindlich vereinbart, beginnt diese erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen.

§4 Zahlungen

1. Zahlungen dürfen nur an die Wehner Consulting GmbH oder an von dieser schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.

2. Die Abrechnung erfolgt vorab oder aber bei der Vereinbarung einer dauerhaften Betreuung monatlich zur Monatsmitte, wenn im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

3. Der Auftraggeber / Kunde ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss verpflichtet, der Wehner Consulting GmbH ein ausgefülltes und unterzeichnetes SEPA-Lastschrift Mandat zu erteilen.

4. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die von der Wehner Consulting GmbH erbrachte Leistung von Dritten, wie bspw. Werbeplattformen und sozialen Netzwerken, die der Auftraggeber / Kunde nutzen will, nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Wehner Consulting GmbH vor.

5. Ist mit dem Auftraggeber / Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der beigefügten Rechnung auf das Konto der Wehner Consulting GmbH, Friesenstraße 7, 36043 Fulda, bei der Deutschen Bank, IBAN: DE92 8607 0024 0015 2280 00  BIC: DEUTDEDBLEG zu leisten.

6. Die Wehner Consulting GmbH ist berechtigt, alle mit dem Auftraggeber / Kunden vereinbarten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Auftraggeber / Kunde Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

7. Dienstleistungen und vom Auftraggeber / Kunden bestellte Unterlagen werden erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung bzw. bei Zahlung der ersten Rate erbracht bzw. übersandt.

8. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten.

9. Es ist strengstens untersagt, jegliche Preisinformationen oder Gebühren, die sich auf die Dienstleistungen der Firma Wehner Consulting beziehen, öffentlich zu kommunizieren, sei es direkt oder indirekt, durch schriftliche, mündliche oder elektronische Mittel. Dies schließt, aber nicht beschränkt sich auf, Foren, Social Media Plattformen, Bewertungsplattformen, Blogs, Artikel, öffentliche Reden oder jegliche andere Form von Medien. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Strafe gemäß § 10 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewendet. Wir behalten uns das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, falls dieses Verbot nicht beachtet wird.

§5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Eigentumsvorbehalt

Jede von der Wehner Consulting GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) Eigentum der Wehner Consulting GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist nicht zulässig.

§7 Wettbewerbsverbot

Der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Der Auftraggeber darf keinerlei gewerbliche Tätigkeiten anbieten, die in Konkurrenz mit den Produkten und Dienstleistungen des Auftragnehmers stehen.

Bei Verletzung des Wettbewerb Verbotes behält sich die Wehner Consulting GmbH vor, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Zugänge der erworbenen Coaching Inhalte, insbesondere in Video- Bild und Schriftform, mit sofortiger Wirkung zu sperren.

Diese Vereinbarung endet, wenn der Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich erklärt, zukünftig keine Aufträge mehr für vergleichbare Angebote der oben genannten Gegenstände zu erteilen bzw. annehmen zu wollen. Das Wettbewerbsverbot gilt dann nachvertraglich für weitere zwei Jahre ab Zugang dieser schriftlichen Erklärung.

§8 Verzug

1. Gerät der Auftraggeber / Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Wehner Consulting GmbH berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das sind 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Währungsunion.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens der Wehner Consulting GmbH bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers / Kunden ist die Wehner Consulting GmbH berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen davon abhängig zu machen, dass alle fälligen Forderungen nebst Kosten für ein Inkasso und ggf. eine Rechtsverfolgung durch den Auftraggeber / Kunden ausgeglichen sind. Die Einstellung der Leistungserbringung durch die Wehner Consulting GmbH befreit den Auftraggeber / Kunden jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Die Wehner Consulting GmbH ist in dem Fall berechtigt, dass ein Auftraggeber / Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Zahlung in Verzug geraten ist, ihre zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen.

§9 Gewährleistung

1. Die Dienstleistungen, Coachings und Seminare der Wehner Consulting GmbH sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und werden dementsprechend durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt.

Die Wehner Consulting GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine.

2. Die Wehner Consulting GmbH haftet nur für Schäden, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von ihr verursacht wurden. Der Höhe nach ist die Haftung in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, bleibt davon unberührt.

3. Die Wehner Consulting GmbH haftet insbesondere nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcodes, Inhalte, Gestaltungselemente und dergleichen, die ihr vom Auftraggeber / Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere ist die Wehner Consulting GmbH nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber / Kunden.

4. Soweit die Wehner Consulting GmbH von Dritten für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die der Kunde / Auftraggeber zu vertreten hat, hat der

Auftraggeber / Kunde die Wehner Consulting GmbH auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen.

Sowohl die Wehner Consulting GmbH als auch der Auftraggeber / Kunde haben sich wechselseitig unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

5. Die Wehner Consulting GmbH haftet auch nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstige Kooperationspartner des Auftraggebers / Kunden, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hierfür die Ursache gesetzt hat.

§ 10 Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe

1. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, sich für die Dauer der Vertragsbeziehungen mit dem Auftragnehmer und nachvertraglich für weitere zwei Jahre keinerlei Produkte und Leistungen anzubieten, die in Konkurrenz mit den Produkten und Leistungen des Auftragnehmers stehen. Hierbei handelt es sich um folgende Leistungen und Produkte des Auftragnehmers:

  • Online Coaching „Expertentraining“
  • Online Coaching „Neukundenakquise Masterclass“
  • Online Coaching „Partneraufbau Elite Training“
  • Online Coaching „Advisors Brilliance“
  • Financial Advisors Club

Die Leistungen beziehen sich ebenfalls auf die, im Rahmen der oben genannten Leistungen, angebotenen Präsenzseminare.

2. Verstößt der Auftraggeber / Kunde gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot, so hat er für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.

3. Der Auftraggeber / Kunde ist bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot gegenüber dem Auftragnehmer zur lückenlosen Auskunft über das Ausmaß des Verstoßes verpflichtet. Entstandene Gewinne aus dem Verstoß sind vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer offen zu legen.

Dem Auftragnehmer bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens vorbehalten.

4. Ferner ist im Falle eines Verstoßes gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot der Auftragnehmer berechtigt, die Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber / Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, ohne dabei seine Vergütungsansprüche für die vereinbarte Gesamtlaufzeit von Verträgen mit dem Auftraggeber zu verlieren. Eine Rückzahlungspflicht des Auftragnehmers für bereits vom Auftraggeber / Kunden erhaltene Zahlungen ist ausdrücklich im Falle eines Verstoßes des Auftraggebers / Kunden gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot ausgeschlossen.

§11 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an überlassenen Sachen, wie bspw. Seminarunterlagen, verbleiben bei der Wehner Consulting GmbH. Dem Auftraggeber / Kunden wird lediglich im Rahmen des Auftrags auf die Dauer der Geschäftsbeziehung ein zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht eingeräumt, die angebotenen Produkte zu den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen. Eine anderweitige und/oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber / Kunden ist es insbesondere untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.

Ein Vervielfältigungsexemplar darf sonst nur angefertigt und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original in Folge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

2. Der Auftraggeber / Kunde hat etwaige, ihm von der Wehner Consulting GmbH übermittelte Zugangsdaten, wie Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter, Zugangscods vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufzubewahren.

§12 Vertragsdauer

1. Ein Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung, wenn nicht anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, für unbestimmte Zeit.

2. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Der elektronische Schriftverkehr wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Bei einer bestimmten Vertragsdauer, wie etwa, bei einer Vertragsdauer von 6 Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

§ 13 Referenznennung

Der Auftraggeber / Kunde räumt der Wehner Consulting GmbH das Recht ein, ihn in jedem Medium als Referenz zu benennen. Dies umfaßt auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Eine Verpflichtung der Wehner Consulting GmbH zur Referenzbenennung besteht jedoch nicht.

§14 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße, beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen, die Beschäftigten und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, kann von uns zivilrechtlich zu verfolgt und darüber hinaus, ohne Vorankündigung, zur Strafanzeige gebracht werden.

(2) Der Auftraggeber hat bei Inanspruchnahme an unseren Trainings, Programmen, Dienstleistungen und Seminaren den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet der Firma Wehner Consulting GmbH und den weiteren Kunden gegenüber ein kaufmännisch adäquates Verhalten zu gewährleisten. Bei Verstoß gegen den inhaltlich störungsfreien Fortgang und kaufmännisch adäquatem Verhalten, erhält der Auftraggeber eine einmalige Aufforderung die Beeinträchtigung zu unterlassen. Bei Wiederholung behält sich die Wehner Consulting GmbH das Recht vor den Auftraggeber von unseren Trainings, Programmen, Dienstleistungen und Seminaren vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Der vertraglich geregelte Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

§ 15 Allgemeines

1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

2. Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

3. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, Fulda.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Aktuelle Fassung vom 06.10.2020